Schule – Eltern

Schulvereinbarung OWO

1. Ziele

Die Schulvereinbarung stellt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern auf eine gemeinsame, verbindliche Basis. Sie legt die Grundregeln für eine motivierende und disziplinierte Schulkultur fest und beugt möglichen Konflikten vor.

Die Schulvereinbarung richtet sich nach:

  • dem Leitbild der Schule
  • dem davon abgeleiteten Qualitätsleitbild auf verbindlichen Standards
  • dem Dienstauftrag der Lehrpersonen und Angestellten
  • den Statuten
  • dem Aufgabenbereich der Schulleitung
  • der Schulordnung des Zweckverbandes
  • den Schulhausordnungen beider Schulzentren
  • den Klassenregeln einzelner Lehrpersonen
  • dem Volksschulgesetz des Kantons Solothurn

2. Leitbild und Qualitätsleitbild

Das Leitbild der OWO (Beschluss vom 23.6.2008) legt die wichtigsten Haltungen und Werte dar und gilt für alle an der Schule beteiligten Personen.

Auszug aus Leitbild (Kriterien) und Qualitätsleitbild (Indikatoren):

Kriterium 1 aus Lernumgebung Das Klima an unserer Schule wird geprägt durch gegenseitige Wertschätzung und Respekt. 1.1 Wir erledigen unsere Arbeit pflichtbewusst und rechtzeitig.

Kriterium 7 aus Lebensraum Rahmenbedingungen für das Zusammenleben werden im Interesse der Gemeinschaft eingehalten. 7.3 Wir tragen Verantwortung für die Einhaltung der Schulhausordnung.

3. Aufgaben und Pflichten aller Beteiligten

Die verschiedenen Standards zu den Kriterien vom Leitbild resp. Qualitätsleitbild regeln die Pflichten und Aufgaben aller Beteiligten. Die Schulleitung fördert und unterstützt die reibungslose Zusammenarbeit aller Beteiligten im Schulalltag. Dabei wird sie unterstützt durch Hauswart, Administration und Schulsozialarbeit und kann sich auf die spezielle Fertigkeiten dieser Personen beziehen.

3.1 Schülerinnen und Schüler

Die Schülerinnen und Schüler werden regelmässig und bei Bedarf durch die Lehrpersonen auf ihre Aufgaben und Pflichten hingewiesen. Bemerkungen zum Arbeits-, Lern- und Sozial-verhalten (ALS) fliessen in deren Beurteilung ein. Grundlage dazu liefert das Laufbahnreglement mit dem ALS-Leitfaden der OWO.

3.2 Eltern und Erziehungsberechtigte

Die Eltern resp. die Erziehungsberechtigten werden anlässlich der Elternabende (7. resp. 8. Schul-jahr) über die Zusammenarbeit und ihre Aufgaben umfassend informiert. Zwischenberichte und daraus folgende Standortgespräche dienen ebenfalls der vertieften Zusammenarbeit. In der jährlich abgegebenen Infoschrift sind die Wünsche an die Eltern festgelegt.

3.3 Lehrpersonen

Die Lehrpersonen halten sich an den Dienstauftrag und den Lehrplan. Sie sorgen für die Einhaltung der Schulhausordnung, der Klassenregeln und reagieren angemessen und konsequent bei Verstössen. Lehrpersonen arbeiten mit Eltern zusammen, informieren sie und suchen bei Problemen im Schulalltag gemeinsam nach geeigneten Lösungen.

4. Verbindlichkeiten

Alle beteiligten Partner haben die Möglichkeit, die Erfüllung der Schulvereinbarung einzufordern. Konfliktsituationen werden zuerst im Gespräch bearbeitet. Unterschiedliche Auffassungen werden dargestellt und es wird ein Weg gesucht, wie die Zusammenarbeit gestaltet werden kann, ohne dass die Differenzen die Entwicklung der Schülerin und des Schülers und des Schulbetriebs stören.

Bei Unstimmigkeiten ist folgendes Vorgehen vorgesehen. Grundsätzlich gilt das Stufenmodell.

  • Schülerinnen und Schüler suchen das Gespräch mit der Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Standortleitung beigezogen werden.
  • Erziehungsberechtigte wenden sich grundsätzlich zuerst an die Lehrperson. Bestehen auch weiterhin Differenzen, kann die Standortleitung beigezogen werden.
  • Lehrpersonen oder Standortleitung können Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler zu einem Konfliktgespräch einladen.
  • Bei Konfliktsituationen mit der Standortleitung kann der Schulleiter oder der Verbandsrat des Zweckverbandes beigezogen werden.

Helfen die Gespräche nicht, die Konflikte zu lösen und die festgelegten Minimalanforderungen an die Zusammenarbeit zu erfüllen, so können

  • die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine anfechtbare Verfügung verlangen.
  • die Lehrpersonen und die Schulleitung geeignete Massnahmen gemäss dem Volksschulgesetz ergreifen.

Hausaufgaben


Hausaufgaben sollen dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler selbstständig, selbstverantwortlich und effizient arbeiten lernen. Eltern erhalten durch die Hausaufgaben einen Einblick in das Schulgeschehen.

Hausaufgaben können an allen Wochentagen erteilt werden, aber nur, wenn kein Sonn- oder Feiertag dazwischen liegt und können auch über mehrere Tage gegeben werden. Richtwerte: 45 bis 60 Minuten pro Tag

Wünsche an die Eltern

Um Ihrem Kind zu einer erfolgreichen Schulzeit mit positiven Erlebnissen zu verhelfen, sind wir
auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Wir sind der Auffassung, dass gewisse Rahmenbedingungen sich fördernd auf dieses Ziel auswirken:

Verpflegung

Um gute Schulleistungen erbringen zu können, ist eine ausgewogene und gesunde Ernährung
wichtig. Sorgen Sie für gesunde und ausgewogene Mahlzeiten.

Schulweg

Gesunde Kinder legen den Schulweg aus eigener Kraft zurück! Dieser ist zu Fuss, mit Velo oder Bus für die Kinder zumutbar.

Zuwendung und Interesse an der Schule

Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie Ihr Kind über die Erlebnisse in der Schule erzählen. Es ist wichtig, dass das Kind merkt, dass auch Sie die Schule wichtig finden. Das aktive Zuhören wird Ihnen aber auch ermöglichen, schneller sich anbahnende Probleme zu erkennen und diese bei Bedarf auch mit der Klassenlehrperson zu besprechen.

Schlaf

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind dem Alter entsprechend genügend schläft.

Pünktlichkeit

Wir schätzen Pünktlichkeit! Bitte schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig – aber nicht zu früh – zur Schule, so dass es vor dem Läuten genügend Zeit hat, sich auf den Unterricht einzustellen.

Pflichtbewusstsein

Die Entwicklung eines guten Pflichtbewusstseins ist wichtig. Ihre Hilfe besteht vor allem darin, zu überprüfen, ob und wie die Hausauf-gaben erledigt wurden. Die Richtigkeit der Aufgaben wird durch die Lehrperson überprüft.

Freundlichkeit, Höflichkeit und Anstand

Wir legen besonderen Wert auf gute Umgangsformen. Einander grüssen, keine grobe Sprache pflegen, dies ist für uns selbstverständlich. Das Eigentum anderer und das Schulmaterial sollen geschont werden.

Handy, Medienkompetenz

Der Gebrauch von Handys ist auf dem Schulareal für die Schülerinnen und Schüler nicht gestattet. Ausnahmen erlaubt die unterrichtende Lehrperson. Bitte unterstützen Sie den vernünftigen Gebrauch der modernen Kommunikationsmittel. Die rasante Entwicklung im Bereich der neuen Medien macht auch vor der Schule nicht halt. Die Schule selber übernimmt Präventionsangebote und informiert die Schülerinnen und Schüler umfassend.

Regeln und Grenzen

Wo Menschen zusammenleben, braucht es Regeln. Scheuen Sie sich nicht, solche auch in der Familie zu erarbeiten und sie auch durchzusetzen. Kinder brauchen Leitplanken im Leben.

Unterstützen Sie uns bei der Forderung nach der Einhaltung der Schulregeln. Unsere Regeln sind den Kindern bekannt. Um die Gemeinschaft zu schützen, gibt es auch Sanktionen. Wir wenden diese nicht gerne an, müssen aber auch hier klare Zeichen setzen. Mit Ihrer positiven Haltung können Sie das System unterstützen und gleichzeitig selber davon profitieren.

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