Wichtige Hinweise zu den Jokertagen
Geben Sie im Dokument die nötigen Angaben ein, drucken das Blatt aus und geben Sie dieses der Klassenlehrperson Ihres Kindes mindestens 3 Schultage, vor den Ferien drei Schulwochen vor dem gewünschten Datum ab. Jeder Schülerin und jedem Schüler stehen pro Schuljahr 2 Jokertage zur Verfügung.
Die Schule erwartet die Meldung der Jokertage auf dem entsprechenden Formular.
Das Aufarbeiten des verpassten Unterrichtes liegt in der Verantwortung der Schülerin, des Schülers und den Erziehungsberechtigten.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Regelungen der Oberstufe Wasseramt Ost:
- Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag
- Bei besonderen Schulanlässen werden keine Jokertage bewilligt.
- Im Nachhinein entschuldigte Jokertage werden nicht akzeptiert und gelten als unentschuldigte Absenz